Wirtschaftliche Angelegenheiten 3 Reorganisation als Gestaltungsaufgabe für betriebliche Mitbestimmungsgremien
Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Verschmelzung, Joint Venture, Share Deal, Asset Deal – die Möglichkeiten zur Restrukturierung auf der Unternehmens- und Konzernebene sind vielfältig und unübersichtlich. Das Seminar thematisiert die Beteiligungsrechte der Mitbestimmungsgremien bei Reorganisationen und die konkreten Handlungsoptionen zur Sicherung und Gestaltung der Interessen der Beschäftigten. Wie können die Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses bei Restrukturierungsmaßnahmen mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen zusammengeführt werden? Wann liegt ein Betriebsübergang vor, und wie wirkt der § 613a BGB. Was wird aus der Tarifbindung? Müssen wir einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verhandeln? Wenn ja, mit welchen Forderungen und Inhalten? Diese Fragen wollen wir im Seminar gemeinsam und anhand der Praxisbeispiele der Teilnehmenden diskutieren und spezifische Handlungsempfehlungen erarbeiten.
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung bei Restrukturierungen
- Notwendige Unterlagen und Durchsetzung von Unterrichtungsrechten
- Spaltungs- und Verschmelzungsplan
- Unterscheidung: Restrukturierung auf der Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene
- Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge
- § 613a BGB als Rechtsfolge eines Betriebsübergangs
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Tarifliche Gestaltungsoptionen
- Spezifische Empfehlungen für die Praxis der Teilnehmenden
Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zu den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen von Restrukturierungsmaßnahmen und eröffnet Beteiligungsperspektiven für die betriebliche Interessenvertretung. Anhand unterschiedlicher Fallkonstellationen werden die betrieblichen und tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Umsetzung von Restrukturierungprojekten diskutiert und Eckpunkte für entsprechende Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen erarbeitet. Die konkrete Einzelfallbearbeitung liefert spezifische Handlungsempfehlungen, die für die eigene Gremienarbeit genutzt werden können.
Als Inhouse-Seminar buchbar
Die Fortbildung wird von erfahrenen Berater_innen und ausgewiesenen Expert_innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt. Für Rechtsthemen werden Fachreferent_innen und Rechtsanwält_innen herangezogen.
Wirtschaftliche Angelegenheiten 1
Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung und Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftliche Angelegenheiten 2
Der Jahresabschluss als Informationsquelle für die betriebliche Mitbestimmung
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Betriebsratsmitglieder im Konzern- oder Gesamtbetriebsrat
- Erfahrene Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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