Online-Seminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit (Teil 2) Grundlagen für einen schnellen Einstieg

Bei diesem Online-Seminar geht es um die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Der § 87 BetrVG ist ein Kernstück des Betriebsverfassungsrechts. Der Arbeitgeber kann hier ohne Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahme umsetzen. Um die Aufgaben als neu gewähltes Betriebsratsmitglied effektiv erfüllen zu können, sind Grundkenntnisse erforderlich. Nur wenn der Betriebsrat seine rechtlichen Handlungsfelder genau kennt, kann er seinem bzw. seiner Verhandlungspartner*in sicher gegenüberstehen. Selbstverständlich kann ein Online-Seminar kein einwöchiges Präsenzseminar ersetzen, aber es vermittelt einen hilfreichen ersten Überblick über die Themen.

Inhalt in Stichworten
  • Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz und ihre unterschiedliche Bedeutung
  • Grundlagen der sozialen Mitbestimmung (§ 87 BetrVG)
  • Überblick: Einigungsstelle und weitere arbeitsrechtliche Verfahren
Euer Nutzen

Nach dem Seminar ist der Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit gelegt. Ihr habt die wichtigsten Rechte des Betriebsrats kennengelernt und einen Überblick über die Felder der Mitbestimmung und die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte bekommen.

Sonstiges
Vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Für unsere Online-Seminare nutzen wir das Tool Microsoft Teams. Der Zugang ist leicht verständlich.
Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
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Online
Angebotscode:
WebBRKM / 224651562
Teilnahmegebühr:
990,00 €
Veranstaltungsort:
DGB Bildungswerk e.V.
-
Online
Angebotscode:
WebBRKM / 224651564
Teilnahmegebühr:
990,00 €
Veranstaltungsort:
DGB Bildungswerk e.V.
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    Teilnehmer_innenkreis
    • Ersatzmitglieder im Betriebsrat
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung