Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen Arbeitszeitfragen und Arbeitszeitmodelle rechtssicher mitbestimmen

Die Arbeitswelt wird digitalisiert, Homeoffice und Kurzarbeit nehmen zu. In diesem Seminar befassen wir uns mit der Frage, was du als Betriebsrat bei den Aufsichts- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers beachten solltest und wie du am besten deine Kontrollpflichten wahrnehmen kannst. Unter den Stichwörtern „Digitalisierung“ und „agile Arbeit“ laufen Flexibilisierungsbemühungen der Unternehmen, die vielfach zu Arbeit in der Freizeit führen. Als Betriebsrat hast du die Chance, zum Schutz der Beschäftigten einzugreifen und Regelungen zu gestalten.

In diesem Seminar geht es um deine Gestaltungsmöglichkeiten bei Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (§ 87 Abs.1 Nr. 2). Du lernst die Grundlagen des Arbeitszeitrechts sowie alle in der Praxis gängigen Arbeitszeitmodelle kennen.

In diesem Seminar lernst du die Grundlagen des Arbeitszeitrechts sowie alle in der Praxis gängigen Arbeitszeitmodelle und Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

Inhalt in Stichworten
  • Arbeitszeitmodelle in der Praxis
  • Rechtsgrundlagen im Arbeitszeitrecht
  • Handlungsmöglichkeiten bei Flexibilisierung und Homeoffice
  • Auswirkungen des Europarechts und der Rechtsprechung des EuGH
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung
Euer Nutzen

In diesem Seminar lernst du:
. auf Flexibilisierungs- und Digitalisierungsstrategien der Arbeitgeber zu reagieren.
. die Auswirkungen von Flexibilisierungen auf die Gestaltung der Arbeitszeit zu beurteilen.
. dein Initiativrecht als Betriebsrat konsequent für die Beschäftigten einzusetzen.
. Fehler bei Betriebsvereinbarungen zu vermeiden.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hamburg
Angebotscode:
AZR / 225741607
Teilnahmegebühr:
1490,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
985,36 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder