Online-Seminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit 2 Arbeitsbedingungen durch Mitbestimmung aktiv gestalten

Du hast die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts gemeistert – jetzt folgt das Kernstück: die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Durch Betriebsvereinbarungen kannst du die Arbeitsbedingungen deiner Kolleg*innen aktiv verbessern. Ohne eure Zustimmung darf der Arbeitgeber gemäß § 87 BetrVG keine Maßnahmen umsetzen.

Doch wie nutzt du diese Mitbestimmungsrechte gezielt? Welche Handlungsmöglichkeiten hast du bei Arbeitszeit, Homeoffice oder technischer Überwachung? In diesem Seminar erfährst du, wie du die starken Rechte des Betriebsrats effektiv einsetzt und souverän mit dem Arbeitgeber verhandelst.

Inhalt in Stichworten
  • Ausgestaltung und Reichweite der Mitbestimmungsrechte
  • Initiativrecht und Mitbestimmung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats in „sozialen Angelegenheiten“ (§ 87 BetrVG)
  • Die Betriebsvereinbarung: Verhandeln, Regeln, Gestalten, Umsetzen
  • Einigungsstelle und weitere arbeitsrechtliche Verfahren
Euer Nutzen

In diesem Seminar lernst du:
. wie du Probleme im Betrieb den Mitbestimmungsfeldern des BetrVG zuordnest.
. was du über eine Betriebsvereinbarung und deine Handlungsspielräume wissen musst.

Sonstiges
Vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Für unsere Online-Seminare nutzen wir das Tool Microsoft Teams. Der Zugang ist leicht verständlich.
Referent_innenprofil

Unsere Referent*innen sind ausgewiesene Expert*innen mit fundierter Praxiserfahrung und spezialisiertem Wissen. Bei rechtlichen Fragen unterstützen dich erfahrene Fachanwält*innen. Didaktisch geschulte Teamende begleiten das Seminar praxisnah.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Online
Angebotscode:
WebBRKM / 225651522
Teilnahmegebühr:
990,00 €
Veranstaltungsort:
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    Teilnehmer_innenkreis
    • Ersatzmitglieder im Betriebsrat
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung