Deutsche Asylverfahren im Ausland?
Die Bund-Länder-Konferenz hat die Bundesregierung beauftragt zu klären, ob und wie Asylverfahren in Drittstaaten möglich wären. Schon im Ampel-Koalitionsvertrag war von „Ausnahmefällen“ die Rede. Doch nach dem Deal zwischen Italien und Albanien ist das Thema auch in Deutschland angekommen. Wo liegen die Probleme?
Eine Gruppe von SPD-Abgeordneten präsentierte im November ein Konzept für „Migrations-Zentren“ in sicheren Drittstaaten. Die sollen im Gegenzug Geld und Visa-Erleichterungen für die eigenen Staatsbürger_innen bekommen. Der UNHCR, die EU und der Drittstaat sollen die Zentren gemeinsam betreiben. Schutzsuchende sollen dort von sich aus vorstellig werden und Asylanträge stellen können. Niemand dürfe in den Zentren gegen seinen Willen festgehalten werden, heißt es im SPD-„Impulspapier“. Gleichzeitig sollen Menschen, die irregulär in die EU eingereist sind, dorthin gebracht werden und den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. Der Jura-Professor Maximilian Pichl sieht indes große Hürden. Bei dem jüngsten Deal von Albanien und Italien sei beispielsweise völlig unklar, wie die Insassen der neuen Lager in Albanien Zugang zu italienischen Gerichten erhalten. Dass die faktische Haft im Lager in Albanien mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei, bezweifelt er. Zudem sehe das EU-Recht Verfahren außerhalb des EU-Territoriums gar nicht vor.
Entnommen aus Forum Migration Dezember 2023