
Italien: Dekret gegen Seenotrettungs-NGOs
Die extrem rechte Regierung in Italien hat per Dekret neue Regeln für private Seenotretter_innen im Mittelmeer verfügt. Diese müssen nach einer Rettungsaktion nun direkt einen vorgegebenen Hafen ansteuern und dürfen keinem weiteren Notruf folgen. Verboten ist, Gerettete auf ein anderes Schiff zu bringen. Schließlich sollen die Geretteten Asyl bei den Staaten beantragen, unter deren Flagge die NGO-Schiffe fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, eine Blockade der Schiffe von bis zu zwei Monaten und letztlich die Beschlagnahmung. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten 18 NGOs die Neuregelung scharf. Diese „führen dazu, dass zivile Rettungsschiffe über längere Zeiträume aus dem Rettungsgebiet ferngehalten werden und dort weniger Menschen aus Seenot retten können“, heißt es. „Die zivilen Seenotrettungsorganisationen sind aufgrund eines fehlenden staatlichen Seenotrettungsprogramms bereits überlastet, und die geringere Präsenz von Rettungsschiffen wird unweigerlich dazu führen, dass mehr Menschen im Mittelmeer ertrinken.“