Aktuelle BAG-Entscheidung:
Abweichung vom „Equal-Pay-Grundsatz“ bei Leiharbeit nur in Ausnahmen möglich
Sinn des Equal-Pay-Gebotes bei Leiharbeit ist die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer_innen mit der Stammbelegschaft, um Lohndumping zu vermeiden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun klar gestellt, dass eine Abweichung nur durch Tarifvertrag möglich ist, wenn dieser für die Dauer der Überlassung vollständig anwendbar ist. Eine teilweise Anwendbarkeit reicht nicht aus.