Pandemie: Neue Arbeitsschutzregel in Kraft getreten
durch die Corona-Pandemie hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in vielen Betrieben an Bedeutung gewonnen. Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) daher die neue SARS-CoV2 Arbeitsschutzregel erlassen, die für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz konkretisiert.
Die Arbeitgeber müssen mit Inkrafttreten der Regel nun einen neuen Schutzstandard erfüllen. Als Betriebsräte habt ihr hier eine umfassende Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 7 BetrVG. Schutzkonzepte, Hygienepläne müssen nun verbindlich erstellt und die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der pandemierelevanten Gefährdungen angepasst und aktualisiert werden, damit die Beschäftigten auch wirksam geschützt werden. Das bedeutet, dass ihr euch als Betriebsräte in der Pandemielage als Gestalter mit einbringen müsst, um mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln und agieren zu können.
Den Gesetzestext zur SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel findet ihr hier.